Hier finden Sie häufig gestellte Fragen unserer Kunden:
1. Was ist ein Marktwertgutachten für eine Gewerbeimmobilie?
Ein Marktwertgutachten ermittelt den realistischen Verkehrswert einer Gewerbeimmobilie zu einem bestimmten Stichtag. Es berücksichtigt Lage, Zustand, Ertragskraft, Marktumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen.
2. Für welche Anlässe benötige ich ein solches Gutachten?
Typische Gründe sind:
Kauf oder Verkauf einer Gewerbeimmobilie
Finanzierung oder Umschuldung
Erbschaft, Schenkung oder Betriebsentnahme
Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung
Steuerliche Bewertung
Bilanzierung oder Unternehmensbewertung
Streitfälle oder gerichtliche Auseinandersetzungen
3. Welche Arten von Gewerbeimmobilien können bewertet werden?
Unter anderem:
Bürogebäude
Einzelhandelsflächen, Supermärkte
Logistik- und Industriehallen
Hotels und Gastronomie
Spezialimmobilien (z. B. Autohäuser, Freizeitimmobilien)
4. Wie läuft die Bewertung ab?
Der typische Ablauf:
Erstgespräch & Klärung des Bewertungsanlasses
Sichtung der Unterlagen
Vor-Ort-Besichtigung
Markt- und Standortanalyse
Berechnung des Marktwerts (Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert)
Erstellung des schriftlichen Gutachtens
5. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Je nach Objektgröße und Unterlagenlage zwischen 1 und 4 Wochen. Komplexe Gewerbeobjekte können mehr Zeit benötigen.
6. Welche Unterlagen werden benötigt?
Typischerweise:
Grundbuchauszug
Flächenaufstellungen / Pläne
Mietverträge und Mieterliste
Betriebskostenabrechnungen
BWA / Jahresabschlüsse (bei Betreiberimmobilien)
Baubeschreibungen, Genehmigungen
Energieausweis
Informationen zu Instandhaltungen oder Modernisierungen
Fehlende Unterlagen können oft ersetzt oder rekonstruiert werden.
7. Welche Bewertungsmethoden kommen zum Einsatz?
Bei Gewerbeimmobilien vor allem:
Ertragswertverfahren (dominant, da Ertragsobjekte)
Sachwertverfahren (bei Spezialimmobilien)
Vergleichswertverfahren (wenn ausreichend Marktdaten vorhanden sind)
8. Wird das Gutachten von Banken, Finanzämtern oder Gerichten anerkannt?
Ja – sofern es von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen nach DIN EN ISO 45013 (Vorgänger der DIN EN ISO 17024) erstellt wurde. Für steuerliche Zwecke ist ein vollwertiges Verkehrswertgutachten meist erforderlich.
9. Was kostet ein Marktwertgutachten?
Die Kosten hängen ab von:
Art und Größe der Immobilie
Komplexität (z. B. viele Mietverträge, Betreiberstrukturen)
Bewertungsanlass
Umfang des Gutachtens
Typisch sind pauschale Honorare oder wertabhängige Gebühren. Eine transparente Kostenschätzung erfolgt meist nach dem Erstgespräch.
10. Wie werden Mietverträge und Leerstand berücksichtigt?
Langfristige Mietverträge erhöhen die Ertragssicherheit
Kurzfristige oder unsichere Mietverhältnisse senken den Wert
Leerstand wird marktüblich bewertet und in die Ertragsprognose eingerechnet
Indexierungen, Staffelmieten und Betriebspflichten fließen ein
11. Wie wirkt sich der bauliche Zustand auf den Wert aus?
Ein schlechter Zustand führt zu:
höheren Instandhaltungskosten
geringerer Vermietbarkeit
Abschlägen im Sachwert und Ertragswert
Sanierungen oder Modernisierungen können den Wert deutlich steigern.
12. Können Sie auch eine Kaufpreisprüfung durchführen?
Ja. Ein Marktwertgutachten zeigt, ob der angebotene Kaufpreis marktgerecht, überhöht oder unter dem Marktwert liegt. Gerade bei Gewerbeobjekten ist dies wegen komplexer Mietstrukturen besonders wichtig.
13. Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Der Sachverständige kann:
Ersatzunterlagen beschaffen
Plausibilisierungen vornehmen
Markt- und Erfahrungswerte nutzen
Ein Gutachten ist fast immer möglich.
14. Wie stark beeinflusst die Lage den Wert?
Sehr stark. Bei Gewerbeimmobilien zählen:
Verkehrsanbindung
Kundenzugang / Frequenz
Gewerbesteuerhebesatz
Konkurrenzsituation
Regionale Marktdynamik
15. Kann ich das Gutachten steuerlich geltend machen?*
In vielen Fällen möglich – z. B. bei:
Erbschaft / Schenkung
Betriebsentnahme
Bilanzierung
Vermietung und Verpachtung
*Ein Marktwertgutachten kann oftmals steuerlich abgesetzt
werden.
Wichtiger Hinweis: Die steuerliche
Abziehbarkeit hängt von den individuellen Gegebenheiten Ihres
Einzelfalls ab. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem
Steuerberater oder Rechtsanwalt.