Honorar


Wir sind als unabhängige Immobiliengutachter seit über 25 Jahren spezialisiert auf Wohn- und Geschäftshäuser, Industrie- und Gewerbe sowie Spezialimmobilien und legen Wert auf eine klare Preisstruktur ohne versteckte Kosten. Daher haben Sie hier eine Richtlinie für unsere Leistungen.

Informieren Sie sich hier über Ihren MEHRWERT!

Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele (zzgl. MwSt.) zusammengestellt:

Marktwert bzw. Verkehrswert:

Honorar ab:*

bis 500.000 €

3.500 € 

500.000 – 1.500.000 €

5.500 €

1.500.000 – 3.000.000 €

7.500 €

3.000.000 € - 5.000.000 €

9.000 €

Ab 5.000.000 € 

Individuelles Angebot 

*zzgl. MwSt. sowie eventuelle Aufschläge.



Beispiel 1: Ein denkmalgeschütztes Geschäftshaus mit Büros wird bewertet. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 1.400.000 Euro. Das Honorar (gemäß der Honorartafel) zuzüglich einem Zuschlag von 25 %  für den Mehraufwand des Denkmalschutzes beträgt somit 6.875 Euro. (zzgl. MwSt.). 

Beispiel 2: Ein Industrieobjekt wird bewertet. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 2.850.000 Euro. Das Honorar (gemäß der Honorartafel)  beträgt somit 7.500 Euro. (zzgl. MwSt.). Zuschläge sind nicht erforderlich.

Fazit:
Das Grundhonorar (gemäß der Honorartafel) beträgt somit im ersten Beispiel 6.875 Euro. (zzgl. MwSt.) bzw. nur 0,49 % oder 7.500 € (zzgl. MwSt.) bzw. nur 0,26 % des Marktwerts der Immobilie im zweiten Beispiel!


Zuschläge:
Auf das Grundhonorar kann ein gesonderter Zuschlag erfolgen, wenn Besonderheiten wie z.B. mehrere Stichtage, fehlende Unterlagen oder Rechte wie Altlasten, Baulasten, Nießbrauch, Wohnungsrecht etc. vorliegen. Weitere Details finden Sie in unserer Honorar-Richtlinie.

Merkmal

Zuschläge zum Grundhonorar:

Erläuterung:

Gemischte Nutzungen mit gewerblichem
Anteil + Sonderimmobilien (Logistische Gebäude, Kirchen, Denkmalobjekte, Tankstellen, Pflegeheime etc.)

+25 %

Erhöhter Schwierigkeitsgrad

Mehrere unterschiedliche Gebäude auf einem Flurstück (z.B Wohn- und Geschäftshaus, Produktion- und Logistikgebäude auf einem Flurstück)

+ 45 %

Hier müssen fiktive Teilgrundstücke gebildet werden, um eine sachverständige Einschätzung zu gewährleisten.

Mehrere Stichtage (pro
Wertermittlungsstichtag
bzw. Qualitätsstichtag)

+ 35 %

beim Zusammenfallen von Qualitäts- und
Wertermittlungsstichtag:
nur einmal den Faktor pro Datum

Weitere wertbeinflussende Rechte

+ 35 %

z.B. Altlast, Baulast, Reallast, Überbau, merkantiler Minderwert (z.B. kontaminierter Boden oder Hochwassergebiet) etc. 

Besorgung fehlender Unterlagen bzw. Rekonstruktion von Daten (z.B. Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung anhand vom Ortstermin erstellen etc.)

+ 25 % 

Baubeschreibung, Grundrisse,
Grundbuchauszug, Teilungserklärung etc. werden angefordert oder in Teilen rekonstruiert.


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